
Bau-Turbo-Pakt
10. November 2023
Der „Bau-Turbo-Pakt“, von Bund und Ländern diese Woche beschlossen, hat das Ziel, Baulücken zu schließen, brachliegende Flächen in Wohnraum umzuwandeln und die Bauplanung und Genehmigung zu beschleunigen. Er umfasst etwa 100 Einzelregelungen – besonders interessant sind für uns als Architekten mit Fokus auf Baurecht schaffen folgende Punkte:
- Vorzeitiger Baubeginn:
Der Bund strebt rechtssichere Möglichkeiten an, damit Baumaßnahmen vor dem nötigen Bescheid starten und einige Unterlagen erst danach eingereicht werden können. - Verzicht auf Bebauungsplan:
Die befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch § 246 e BauGB ermöglicht den Verzicht auf einen Bebauungsplan, wenn die örtliche Gemeinde zustimmt. Dies kann die Bauämter entlasten und die Genehmigungsverfahren beschleunigen. - Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren:
Wir begrüßen diese Entwicklung! Nur sollte Digitalisierung nicht bedeuten, dass gedruckte Unterlagen nun durch PDF-Dateien ersetzt werden, sondern das Bauvorhaben mittels ifc-Modell geprüft werden (Stichwort BIM) - Genehmigungsfiktion:
Die Länder werden für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Beantragte Genehmigungen gelten dann als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet.
Über schnelle Genehmigungen freuen wir uns!
Zwei Aspekte sollten beachtet werden: Erstens kann eine durch Genehmigungsfiktion erteilte Baugenehmigung, wenn sie sich als rechtswidrig herausstellt, weiterhin von der Behörde zurückgenommen werden.
Zweitens haben Antragsteller in Regionen, die bereits mit Genehmigungsfiktion arbeiten, vermutlich schon festgestellt, dass die Genehmigungsprozesse trotzdem deutlich länger dauern können. - Genehmigungsfreie Aufstockung:
Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken werden unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei. - Kfz-Stellplatzpflicht entfällt bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum
Wir freuen uns, dass fehlende Parkplätze bei diesen Fällen kein Hinderungsgrund mehr für die Schaffung neuen Wohnraums sein werden. - Einführung eines Gebäudetyps E:
Die Einführung des Gebäudetyps E („E“ für einfach) fördert effizienteres und schnelleres Bauen. Der Bund unterstützt hier bei den zivilrechtlichen Aspekten transparenter Vertragsgestaltung. - Serielles und modulares Bauen:
Um das serielle, modulare und systemische Bauen zu befördern, werden die Länder regeln, dass einmal erteilte Typengenehmigungen für diese Methode bundesweit gelten
Ob der Bau-Turbo-Pakt zu einem erfolgreichen Baustein im Wohnungsbau wird, hängt davon ab, wie und wie schnell diese Vereinbarungen in den genehmigenden Behörden umgesetzt werden. Wir begrüßen auf jeden Fall die Idee und hoffen auf tatsächliche Erleichterungen.