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Aktuelles

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Liebe Bewerberin, lieber Bewerber, willkommen im Team der Architekturpartner – wir suchen eine/n Werkstudent / Absolvent (m/w/d) in Teilzeit bzw. Vollzeit (ca. 16-40 Stunden nach Vereinbarung) und bieten ein abwechslungsreiches, positives Arbeitsumfeld in unserem Architekturbüro im Herzen von Laim mit Sonnenterrasse und sehr guter Erreichbarkeit. Gemeinsam packen wir Herausforderungen aller Art an und lassen niemanden allein im Regen stehen. Deine Aufgaben: Mitarbeit in der Planung anspruchsvoller Bauvorhaben (LPH 1-5) Unterstützung in der Energieberatung und in der Erstellung individueller Sanierungsfahrplänen (iSFP) Erstellen von Machbarkeitsstudien Erstellen von Präsentationen Deine Qualifikationen: Du studierst Architektur oder Bauingenieurwesen, oder einen vergleichbaren Studiengang, gerne mit Schwerpunkt energieeffizientes und nachhaltiges Planen. und / oder Interesse an Nachhaltigkeit und ESG. CAD-Kenntnisse, idealerweise Archicad und sicherer Umgang mit den gängigen Office-Anwendungen. sehr gute Deutschkenntnisse. Strukturierte, eigenverantwortliche und zuverlässige Arbeitsweise. Haben wir Dein Interesse geweckt? Wir bieten nicht nur spannende Aufgaben und eine attraktive Vergütung, sondern auch moderne, ergonomische Arbeitsplätze und flexible Arbeitszeiten. Bei uns hast Du die Möglichkeit, Deine Fähigkeiten und Kenntnisse sowohl einzubringen als auch weiterzuentwickeln. Bitte sende uns Deine Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, gerne Portfolio und Zeugnisse und möglichem Arbeitsbeginn digital an info@die-ap.de. Wir möchten Dich kennenlernen!

Der Pritzker-Preis, als Oskar der Architektur, ehrt jedes Jahr außergewöhnliche Talente und heute wurde Riken Yamamoto als diesjähriger Preisträger benannt. Yamamotos Architektur weist eine breite Palette von Gebäudetypen und -größen auf und reicht von private Häuser bis hin zu öffentlichen Infrastrukturen, Schulen, Feuerwachen, Rathäuser oder Museen. Er untersuchte weltweit die Geschichte des Gemeinschaftslebens, um seinen eigenen Beitrag zur Modernisierung der zeitgenössischen Stadt durch Architektur zu leisten. Seine Gebäude, meist einfach, modulare Strukturen und schlichte Formen, verschmelzen geschickt öffentliche und private Bereiche, schaffen Begegnungsmöglichkeiten und bereichern das Leben von Jung und Alt. Für sein Bewusstsein für soziale Verantwortung, die Neugestaltung der Architekturdisziplin und die Ermutigung zur Schaffung gemeinschaftlicher Räume wird Riken Yamamoto als Pritzker-Preisträger 2024 gefeiert. #diearchitekturpartner gratulieren Riken Yamamoto zum Pritzker Preis für Architektur 2024. Photos: Tomio Ohashi, Riken Yamamoto & Field Shop, Shinkenchiku Sha

Wir blicken auf ein gelungenes 2023 mit vielen spannenden Projekten zurück – herzlichen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung! Voll Vorfreude schauen wir in die Zukunft. Wir wünschen frohe erholsame Festtage, einen gelungenen Jahresausklang und natürlich viel Glück, Gesundheit und Erfolg im Jahr 2024.

Der "Bau-Turbo-Pakt", von Bund und Ländern diese Woche beschlossen, hat das Ziel, Baulücken zu schließen, brachliegende Flächen in Wohnraum umzuwandeln und die Bauplanung und Genehmigung zu beschleunigen. Er umfasst etwa 100 Einzelregelungen - besonders interessant sind für uns als Architekten mit Fokus auf Baurecht schaffen folgende Punkte: Vorzeitiger Baubeginn: Der Bund strebt rechtssichere Möglichkeiten an, damit Baumaßnahmen vor dem nötigen Bescheid starten und einige Unterlagen erst danach eingereicht werden können. Verzicht auf Bebauungsplan: Die befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch § 246 e BauGB ermöglicht den Verzicht auf einen Bebauungsplan, wenn die örtliche Gemeinde zustimmt. Dies kann die Bauämter entlasten und die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren: Wir begrüßen diese Entwicklung! Nur sollte Digitalisierung nicht bedeuten, dass gedruckte Unterlagen nun durch PDF-Dateien ersetzt werden, sondern das Bauvorhaben mittels ifc-Modell geprüft werden (Stichwort BIM) Genehmigungsfiktion: Die Länder werden für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen. Beantragte Genehmigungen gelten dann als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb dieser Frist über den Antrag entscheidet. Über schnelle Genehmigungen freuen wir uns! Zwei Aspekte sollten beachtet werden: Erstens kann eine durch Genehmigungsfiktion erteilte Baugenehmigung, wenn sie sich als rechtswidrig herausstellt, weiterhin von der Behörde zurückgenommen werden. Zweitens haben Antragsteller in Regionen, die bereits mit Genehmigungsfiktion arbeiten, vermutlich schon festgestellt, dass die Genehmigungsprozesse trotzdem deutlich länger dauern können. Genehmigungsfreie Aufstockung: Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken werden unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei. Kfz-Stellplatzpflicht entfällt bei Umbauten und Aufstockungen von Wohnraum Wir freuen uns, dass fehlende Parkplätze bei diesen Fällen kein Hinderungsgrund mehr für die Schaffung neuen Wohnraums sein werden. Einführung eines Gebäudetyps E: Die Einführung des Gebäudetyps E ("E" für einfach) fördert effizienteres und schnelleres Bauen. Der Bund unterstützt hier bei den zivilrechtlichen Aspekten transparenter Vertragsgestaltung. Serielles und modulares Bauen: Um das serielle, modulare und systemische Bauen zu befördern, werden die Länder regeln, dass einmal erteilte Typengenehmigungen für diese

...und freuen uns auf einen spannenden Austausch mit inspirierenden Gesprächspartnern beim großen Branchentreffen des Immobilien-, Investitions- und Finanzierungsmarktes in München. Treffen wir uns dort persönlich?    

Bayern setzt ein Zeichen der Nachhaltigkeit: es erlaubt Solaranlagen auf Denkmaldächern und erleichtert die Aufstellung von Windrädern in der Nähe von Baudenkmälern. Eine Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes fördert das Potenzial erneuerbarer Energien, wo sie bisher nur schwer umsetzbar waren. In den meisten Fällen entschieden die Städte zugunsten des Denkmalschutzes. Die seit Juli geltende Novelle erleichtert die Genehmigung von erneuerbaren Energieprojekten in Bayern und unterstützt die Kommunen in ihren Nachhaltigkeitszielen. Unter der Bedingung, dass die kulturelle Substanz nicht beeinträchtigt wird, können Solar- und Geothermieanlagen in Denkmalbereichen installiert werden. Für Einzeldenkmäler, die von öffentlichen Straßen aus sichtbar sind, werden denkmalverträgliche Photovoltaik-Anlagen erlaubt. Diese sollen in ihrem Erscheinungsbild mit dem Denkmal vereinbar sein. Allerdings sind diese spezialisierten PV-Anlagen in der Regel teurer als herkömmliche Modelle. Auf Flächen, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind, sind auch herkömmliche Anlagen möglich. Die erzeugte Energie soll hauptsächlich für den Bedarf im Denkmal genutzt werden, einschließlich der Mobilitätsenergie. Eine übermäßige energetische Nutzung, die dem Denkmalschutz abträglich wäre, soll vermieden werden. Zusätzliche Kosten für Anpassungen von erneuerbaren Energieanlagen an den Denkmalschutz, wie z.B. an der Dachfarbe, können als denkmalpflegerischer Mehraufwand gefördert werden. Erlaubnisverfahren für Windkraftanlagen werden bis 2035 auf das Umfeld von besonders landschaftsprägenden Denkmälern beschränkt. Es bleibt spannend, wie die Kommunen und Investoren die neuen Regelungen umsetzen werden. Steht der Klimaschutz gleichberechtigt neben dem Denkmalschutz, oder bleibt es bei bloßen Worten auf dem Papier?