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Nachverdichtung Tag

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Wo Bestand bleibt, bleibt auch Identität. Inmitten einer fränkischen Altstadt planen wir ein Projekt, das uns am Herzen liegt. Das denkmalgeschützte Wohngebäude bleibt erhalten, während die Nebengebäude auf dem Grundstück weichen. So entsteht Platz für neue Wohngebäude, die sich sensibel in das gewachsene Stadtbild einfügen und die Altstadt stärken. Natürlich hat Bauen im Bestand viele bekannte Vorteile: graue Energie bleibt erhalten, Ressourcen werden geschont, wir brauchen keine neuen Flächen und es ist oft auch wirtschaftlich sinnvoll – nicht zuletzt wegen denkmalrechtlicher Abschreibungen. Aber für uns geht es um mehr. Bestandsgebäude sind mehr als Mauern und Dächer. Sie sind Orte, mit denen sich Menschen identifizieren. Sie erzählen Geschichten, wecken Erinnerungen und geben einem Ort Charakter. Sie schaffen Vertrautheit und eine besondere Atmosphäre. Deshalb werden sie für uns zum stabilen Fundament für Neues: Sie bewahren das Gesicht eines Ortes und machen gleichzeitig seine Weiterentwicklung möglich. Und dann sind da noch die Details, die kein Neubau ersetzen kann: handwerkliche Spuren, Materialalterung, Patina. All das verleiht Bestandsgebäuden eine Identität und Tiefe, die Neubauten erst nach Jahrzehnten entwickeln. Für uns ist der Umgang mit Bestand auch ein Gegenmodell zum Bauen auf der grünen Wiese. Hier braucht es kreative und manchmal unkonventionelle Lösungen. Bestand zwingt uns, genau hinzuschauen, zu respektieren und gleichzeitig neu zu denken. Und genau diese Mischung aus Alt und Neu macht Orte und Räume lebendig und vielfältig. #dieArchitekturpartner #Architektur #BauenimBestand #Denkmalschutz #Umbau #Nachverdichtung #Wohnungsbau #Baurechtschaffen

BayBO-Änderungen: Mehr Wirtschaftlichkeit für Bauprojekte! Haben Sie noch unrentable Bauprojekte in München, Nürnberg oder Augsburg in der Projektenwicklungs-Schublade? Dann könnte jetzt der richtige Zeitpunkt sein, sie neu zu bewerten! Ab dem 01.01.2025 gelten neue Regelungen der BayBo (wir haben berichtet), die Projekte rentabler machen können: 📌 Reduzierung der Abstandsflächen: Von 1,0 H auf 0,4 H – das bedeutet mehr nutzbare Fläche in Gebieten mit Bebauung, deren mittlere Gebäudehöhe über 7 m ist! Damit wird eine bessere Nachverdichtung möglich, ohne den Bestandsschutz zu vernachlässigen. In Gebieten mit niedriger Bebauung (bis 7 m) bleibt es bei 1,0 H, es sei denn, eine kommunale Satzung sieht etwas anderes vor. Zusätzliche Erleichterungen, z.B.  bei: 📌Aufstockung und Dachgeschossausbau 📌 Stellplatzregelungen 📌 Freiflächengestaltung und Spielplätze 📌 Sonderbauten 💡 Fazit: Die neuen Änderungen machen Bauprojekte rentabler. Die Kalkulation kann sich von unwirtschaftlich auf wirtschaftlich verschieben! 💡 Unser Fokus: Wir schaffen Baurecht und optimieren Ihre Nutzflächen, damit sich das Bauvorhaben für Sie rechnet! Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der BayBo-Novelle – wir prüfen natürlich gerne, was das für Ihre Projekte bedeutet! #dieArchitekturpartner #Architektur #BayBO #Baurecht #Baurechtschaffen #Nutzflächenoptimierung #Abstandsflächen #Nachverdichtung #Projektentwicklung