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Bau-Turbo: Chance für neuen Wohnraum? Alle zwei Jahre ein neuer Bau-Turbo – der Bundestag hat ihn im Oktober beschlossen. Bis 2030 befristet soll die Änderung des Baugesetzbuches Wohnungsbau erleichtern: weniger Vorschriften, weniger Bürokratie. Der Bau-Turbo auf einen Blick: Planungs- und Genehmigungszeit deutlich verkürzt Umwandlungsschutz verlängert Nachverdichtung in Innenbereichen einfacher möglich Außenbereiche für Wohnraum nutzbar Durchmischung von Quartieren erleichtert (z.  Lärmschutz flexibler) Kommunale Selbstverwaltung gestärkt Befristung: Zunächst fünf Jahre – ein Praxisversuch, um Erfahrungen zu sammeln. Wichtig: Der Bau-Turbo zündet nur, wenn die Kommunen mitmachen. Jede Gemeinde kann projektweise entscheiden, ob der Bau-Turbo für ein bestimmtes Bauvorhaben angewendet wird. Ohne ihre Beteiligung bleibt das Gesetz Theorie. Offene Fragen: Innenentwicklung: Geht der Fokus auf Neubauten am Stadtrand oder auf Baulücken und Bestandsgebäude? Bezahlbarer Wohnraum: Gibt es genug Anreize für bezahlbare Wohnungen? Baukosten: Hohe Kosten bremsen Projekte – kann der Turbo das ändern? Umsetzung: Werden die Gemeinden den Bau-Turbo tatsächlich anwenden? Fazit Der Bau-Turbo kann Bauvorhaben erleichtert und Genehmigungen beschleunigen. Projekte können schneller starten. Aber Tempo allein reicht nicht – nur mit nachhaltigen Lösungen und niedrigeren Baukosten kann der Bau-Turbo den Wohnungsbau wirklich stärken und neue Wohnungen dort schaffen, wo sie gebraucht werden. #dieArchitekturpartner #Architektur #Wohnungsbau #Bauturbo #Wohnungsbau #Projektentwicklung #BezahlbarerWohnraum

Leben und Einkaufen unter einem Dach – warum die Kombination von Wohnen und Einzelhandel oft schwieriger ist als sie klingt Fünf Jahre später: Vom Renderbild zur Realität Oben die Visualisierung aus der frühen Planungsphase – unten der aktuelle Baustand, den wir letzte Woche besichtigt haben. Fünf Jahre liegen dazwischen, in denen aus einer Idee ein komplexes Bauprojekt geworden ist. Tiefgarage unten, Einzelhandel im Erdgeschoss, Wohnen darüber – Mischnutzung ist aktuell vielerorts gefragt. Urban, kompakt, nachhaltig. Klingt logisch. Überzeugend. Und ist in der Umsetzung ganz schön anspruchsvoll. Denn Wohnen und Einzelhandel unter einem Dach heißt nicht einfach nur zwei Nutzungen stapeln. Es heißt: Lärmschutz, Lieferlogistik und Parken auf engem Raum koordinieren getrennte Erschließungen sauber planen – ohne Platz zu verschenken große stützenfreie Verkaufsflächen und darüber kleinteiliges Wohnen statisch und haustechnisch vereinen unterschiedliche Anforderungen an Technik, Nutzung, Gestaltung und Genehmigung gleichzeitig lösen Bauordnung, Brandschutz, Schallschutz, Müllkonzepte parallel denken und die Bedürfnisse sehr verschiedener Nutzergruppen in Einklang bringen: Bewohner suchen Ruhe, Privatsphäre, Sicherheit Gewerbetreibende brauchen Sichtbarkeit, Laufkundschaft und Flexibilität nicht zuletzt: wirtschaftliche Stabilität sichern – auch wenn die Gewerbefläche mal leer steht Kurz: Es wird schnell ziemlich komplex. Wir glauben an gemischte Quartiere – nicht überall und nicht als nette Idee, sondern als Antwort auf viele Herausforderungen unserer Städte. Und ja, es ist anspruchsvoll. Aber wir wissen, worauf es ankommt – und wo es oft knirscht. Genau deshalb gelingt es uns, solche Projekte realistisch, funktional und lebenswert umzusetzen. Wir können Mischnutzung – gerade weil wir wissen, dass sie kein Selbstläufer ist. Wer arbeitet auch an ähnlichen Projekten? Austausch willkommen! #dieArchitekturpartner #Architektur #Baurechtschaffen #Projektentwicklung #UrbanDevelopment #MixedUse

BayBO-Änderungen: Mehr Wirtschaftlichkeit für Bauprojekte! Haben Sie noch unrentable Bauprojekte in München, Nürnberg oder Augsburg in der Projektenwicklungs-Schublade? Dann könnte jetzt der richtige Zeitpunkt sein, sie neu zu bewerten! Ab dem 01.01.2025 gelten neue Regelungen der BayBo (wir haben berichtet), die Projekte rentabler machen können: 📌 Reduzierung der Abstandsflächen: Von 1,0 H auf 0,4 H – das bedeutet mehr nutzbare Fläche in Gebieten mit Bebauung, deren mittlere Gebäudehöhe über 7 m ist! Damit wird eine bessere Nachverdichtung möglich, ohne den Bestandsschutz zu vernachlässigen. In Gebieten mit niedriger Bebauung (bis 7 m) bleibt es bei 1,0 H, es sei denn, eine kommunale Satzung sieht etwas anderes vor. Zusätzliche Erleichterungen, z.B.  bei: 📌Aufstockung und Dachgeschossausbau 📌 Stellplatzregelungen 📌 Freiflächengestaltung und Spielplätze 📌 Sonderbauten 💡 Fazit: Die neuen Änderungen machen Bauprojekte rentabler. Die Kalkulation kann sich von unwirtschaftlich auf wirtschaftlich verschieben! 💡 Unser Fokus: Wir schaffen Baurecht und optimieren Ihre Nutzflächen, damit sich das Bauvorhaben für Sie rechnet! Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der BayBo-Novelle – wir prüfen natürlich gerne, was das für Ihre Projekte bedeutet! #dieArchitekturpartner #Architektur #BayBO #Baurecht #Baurechtschaffen #Nutzflächenoptimierung #Abstandsflächen #Nachverdichtung #Projektentwicklung