ESG für Immobilien
Zur Erreichung der gesteckten Klimaziele hat die Europäische Union mit der EU-Taxonomie ein Klassifikationssystem entwickelt, um wirtschaftliche Aktivitäten und Investitionen nach ihrem Beitrag zum Klimaschutz zu bewerten.
Für Immobilienunternehmen und Investoren bedeutet es, dass sie ihre Investitionsentscheidungen stärker an den Kriterien der Nachhaltigkeit ausrichten müssen, um von den Vorteilen der EU-Taxonomie wie einem leichteren Zugang zu günstigen Finanzierungen zu profitieren. Außerdem kann eine Umstellung auf nachhaltige Gebäude und Sanierungsmaßnahmen eine Chance darstellen, um langfristig Kosten zu sparen und sich Wettbewerbsvorteile zu sichern. Wenn Immobilien die ESG-Kriterien dagegen nicht erfüllen, werden sie in Zukunft schwer zu vermarkten sein und im schlimmsten Fall zu „Stranded Assets“.
Insgesamt bietet die EU-Taxonomie eine Chance für Akteure in der Immobilienwirtschaft, sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu positionieren und langfristig erfolgreich zu sein. Es erfordert jedoch für viele Unternehmer ein Umdenken und eine Anpassung der Geschäftsstrategie, um den Anforderungen der Nachhaltigkeit gerecht zu werden.
Wann betrifft das Thema ESG Sie als Immobilienentwicklern und -besitzer?
· Planung von Neubauten
· Sanierung von Bestandsobjekten
· Immobilientransaktionen
· Vermietung und Verpachtung
· Finanzierungen von Grundstücken und Immobilien
Wir unterstützen Sie gerne im Umgang mit den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung und der ESG-Zertifizierung. Rufen Sie uns an!
089 / 189 17 38 – 0