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Die neue Bayerische Bauordnung

𝗗𝗶𝗲 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗕𝗮𝘆𝗲𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗕𝗮𝘂𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴

Ab dem 01.01.2025 sind Änderungen der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten, die darauf abzielen, den Bauprozess durch Entbürokratisierung zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Zu den wesentlichen Neuerungen zählen:

📌 𝗔𝗯𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘀𝗳𝗹ä𝗰𝗵𝗲𝗻𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴
In Großstädten mit mehr als 250.000 Einwohnern (München, Nürnberg, Augsburg) wird eine Abstandsfläche von 0,4 H (40 % der Wandhöhe) in Gebieten mit Gebäuden über 7 m Höhe eingeführt. In Gebieten mit niedrigeren Gebäuden bleibt die Abstandsfläche von 1 H (100 % der Wandhöhe) bestehen.

📌 𝗔𝘂𝗳𝘀𝘁𝗼𝗰𝗸𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻
Eingeschossige Aufstockungen werden begünstigt, indem die bisherige Gebäudeklasse beibehalten wird. Zudem werden die Brandschutzanforderungen an bestehende Bauteile reduziert.

📌 𝗗𝗮𝗰𝗵𝗴𝗲𝘀𝗰𝗵𝗼𝘀𝘀𝗮𝘂𝘀𝗯𝗮𝘂
Ausbauten zu Wohnzwecken, einschließlich Dachgauben, sind jetzt verfahrensfrei. Allerdings ist eine Anzeige bei der Gemeinde zwei Wochen vor Baubeginn erforderlich.

📌 𝗕𝗲𝗵𝗮𝗻𝗱𝗹𝘂𝗻𝗴 𝘃𝗼𝗻 𝗕𝗮𝘂𝗮𝗻𝘁𝗿ä𝗴𝗲𝗻
Die Bauaufsichtsbehörde muss innerhalb von drei Wochen nach Eingang des Bauantrags auf Vollständigkeit prüfen.

📌 𝗦𝘁𝗲𝗹𝗹𝗽𝗹𝗮𝘁𝘇𝗿𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻
Die Regelung der Stellplätze liegt nun bei den Kommunen. Die Anzahl der Stellplätze wird durch Richtzahlen begrenzt.

📌 𝗙𝗿𝗲𝗶𝗳𝗹ä𝗰𝗵𝗲𝗻𝗴𝗲𝘀𝘁𝗮𝗹𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗦𝗽𝗶𝗲𝗹𝗽𝗹ä𝘁𝘇𝗲
Kommunen können keine detaillierten Vorschriften zur Freiflächengestaltung mehr erlassen; Vorgaben zur Bodenversiegelung und Steingärten bleiben jedoch möglich.

Außerdem entfällt die allgemeine Spielplatzpflicht. Kommunen können eine Spielplatzpflicht bei Wohngebäuden mit mehr als 5 Wohnungen festlegen und die Höhe der möglichen Ablöse bestimmen.

📌  𝗘𝗿𝗹𝗲𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗯𝗲𝗶 𝗦𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝗯𝗮𝘂𝘁𝗲𝗻
Erdgeschossige Verkaufsflächen bis 2.000 m² gelten nicht mehr als Sonderbauten. Die Schwellenwerte für Gaststätten und Beherbergungsstätten werden angehoben. Vereinfachte Genehmigungsverfahren gelten für Vorhaben, die aus der Sonderbaudefinition herausfallen.

📌 𝗚𝗲𝗻𝗲𝗵𝗺𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗿𝗶𝘀𝘁𝗲𝗻
Vorbescheide sind nun 4 Jahre gültig, Baugenehmigungen können nun um 4 Jahre verlängert werden.

📌 𝗡𝘂𝘁𝘇𝘂𝗻𝗴𝘀ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻

Sofern sie keine zusätzlichen Anforderungen (z. B. Stellplätze) auslösen, sind Nutzungsänderungen in planungsrechtlich zulässigen Gebieten verfahrensfrei.

📌 𝗨𝗻𝘀𝗲𝗿 𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁:
Bauen durch Entbürokratisierung schneller und einfacher machen – ein wichtiger Wunsch der Immobilien- und Bauwirtschaft, wird aufgegriffen. Die aktuellen Änderungen sind kleine Schritte in die richtige Richtung, aber sie werden nicht ausreichen, um die großen Probleme der Branche (insbesondere des Wohnungsbaus) zu lösen.

Hier aktuelle Fassung der BayBo:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO

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