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Klimaschutz und Kulturerbe unter und auf einem Dach

Bayern setzt ein Zeichen der Nachhaltigkeit: es erlaubt Solaranlagen auf Denkmaldächern und erleichtert die Aufstellung von Windrädern in der Nähe von Baudenkmälern. Eine Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes fördert das Potenzial erneuerbarer Energien, wo sie bisher nur schwer umsetzbar waren. In den meisten Fällen entschieden die Städte zugunsten des Denkmalschutzes.

Die seit Juli geltende Novelle erleichtert die Genehmigung von erneuerbaren Energieprojekten in Bayern und unterstützt die Kommunen in ihren Nachhaltigkeitszielen. Unter der Bedingung, dass die kulturelle Substanz nicht beeinträchtigt wird, können Solar- und Geothermieanlagen in Denkmalbereichen installiert werden. Für Einzeldenkmäler, die von öffentlichen Straßen aus sichtbar sind, werden denkmalverträgliche Photovoltaik-Anlagen erlaubt. Diese sollen in ihrem Erscheinungsbild mit dem Denkmal vereinbar sein. Allerdings sind diese spezialisierten PV-Anlagen in der Regel teurer als herkömmliche Modelle. Auf Flächen, die nicht vom öffentlichen Raum einsehbar sind, sind auch herkömmliche Anlagen möglich.

Die erzeugte Energie soll hauptsächlich für den Bedarf im Denkmal genutzt werden, einschließlich der Mobilitätsenergie. Eine übermäßige energetische Nutzung, die dem Denkmalschutz abträglich wäre, soll vermieden werden.

Zusätzliche Kosten für Anpassungen von erneuerbaren Energieanlagen an den Denkmalschutz, wie z.B. an der Dachfarbe, können als denkmalpflegerischer Mehraufwand gefördert werden.

Erlaubnisverfahren für Windkraftanlagen werden bis 2035 auf das Umfeld von besonders landschaftsprägenden Denkmälern beschränkt.

Es bleibt spannend, wie die Kommunen und Investoren die neuen Regelungen umsetzen werden. Steht der Klimaschutz gleichberechtigt neben dem Denkmalschutz, oder bleibt es bei bloßen Worten auf dem Papier?