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Umwandlungsverbot

Am 01. Juni 2023 tritt in 50 Städten und Gemeinden in Bayern das Umwandlungsverbot gem. § 250 BauGB in Kraft: wer Mietwohnungen zu Eigentum machen will, braucht dann eine Genehmigung. Die vom Bayerischen Ministerrat am 25. April beschlossene Änderung der „Gebietsbestimmungsverordnung – Bau“ richtet sich gegen die Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in abgeschlossenen Wohneinheiten im Sondereigentum. Somit wird die Veräußerung einzelner Wohnungen erschwert. Die Verordnung gilt künftig für Bestandsgebäude mit mindestens elf Wohnungen und ist zunächst befristet bis Ende 2025. Mietshäuser mit bis zu zehn Wohnungen sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

Wenn Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind und die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln wollen, um sie gegebenenfalls in den nächsten Jahren verkaufen zu können, müssen Sie jetzt handeln. Falls Sie schnelle Unterstützung benötigen, erstellen wir für Sie die erforderlichen Unterlagen wie Aufteilungspläne und Berechnungen.

Rufen Sie uns gerne an: 089 / 189 17 38 – 0